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VERKEHR : Radarmessungen außerorts erlaubt ? Verfasst am: 20.03.2006, 21:24 |
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Weiterleitung zum Thema Radarmessungen außerorts
Betreff : Radarmessungen außerorts Autor: Radiomann Datum: 19.03.2006 23:00:12
| Hallo zusammen,
gestern erhielt ich den Bescheid, dass ich in Höhe der Homburger Landstrasse 63 in Richtung Bad Homurg die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 8 km/h überschritten hätte. (78 km/h statt 70 km/h).
Es wurde ein Verwarnungsgeld von 10,00 Euro verhängt. Dieses habe ich bereits überwiesen.
Mich würde aber interessieren, warum die Stadt Oberursel außerorts Geschwindigkeitsmessungen durchführt und ob diese zulässig sind.
Gruß Horst |
Betreff : Radarmessungen außerorts Autor: Fahrenheit Datum: 20.03.2006 10:14:13
| Nach meiner Kenntnis endet die Zuständigkeit der Kommune für Geschwindigkeitsmessungen nicht am Ortsschild, sondern an der Ortsgrenze. |
Betreff : Radarmessungen außerorts Autor: scrat Datum: 20.03.2006 10:21:20
Betreff : Radarmessungen außerorts Autor: zoppo Datum: 20.03.2006 17:38:22
| Die 70 sind ja schon innerorts erlaubt!
Kann sich also doch um eine innerstädtische Messung handeln!
Oder in welcher Höhe ist die besagte Hausnumer? |
Betreff : Radarmessungen außerorts Autor: toertsche Datum: 20.03.2006 19:42:13
| Wobei diese Punkte schon mal alle auszuschließen sein dürften:
- Unfallpunkte mit geschwindigkeitsbedingten Unfallgeschehen gem. örtl. Unfalluntersuchungen
- Unfallgefahrenpunkte, an denen sich bereits Unfälle ereignet haben
- Strecken mit überdurchschnittlicher Unfallbelastung
- schutzwürdige Zonen (z.B. Schulen, Kindergärten etc.)
- geschwindigkeitsbegrenzte und verkehrsberuhigte Zonen |
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